Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Mustafa Yildirir (Schnelle Entrümpelung 24) und unseren Auftraggebern.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Mustafa Yildirir, Inhaber von Schnelle Entrümpelung 24 (im Folgenden „Auftragnehmer“), und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) über Entrümpelungs-, Haushaltsauflösungs-, Wohnungsauflösungs-, Keller-, Dachboden- und Sperrmüll-Dienstleistungen sowie verwandte Leistungen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich anerkannt werden.

§ 2 Angebot, Festpreis und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Erst nach Besichtigung des Objektes erstellt der Auftragnehmer einen schriftlich bestätigten Festpreis.

Der Vertrag kommt durch schriftliche, fernmündliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftraggebers zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Textform genügt).

Sind nach Vertragsschluss zusätzliche Leistungen erforderlich (z. B. nicht erkennbare Schadstoffbelastung, Überraschungs-Mengen), wird der Auftraggeber unverzüglich informiert und ein Nachtragsangebot vereinbart.

§ 3 Leistungen des Auftragnehmers

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, umfasst die Leistung:

  • Räumung der vereinbarten Räume / Flächen,
  • Demontage von Möbeln und befestigten Einrichtungsgegenständen, soweit ohne Substanzschaden möglich,
  • fachgerechte Trennung und Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG),
  • besenreine Übergabe nach Abschluss der Arbeiten,
  • auf Wunsch: Wertanrechnung verwertbarer Gegenstände.

Nicht im Leistungsumfang enthalten sind – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – Schadstoff­sanierung, Bauarbeiten, Endreinigung mit Reinigungsmitteln, Renovierungen oder Lackierarbeiten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat sicherzustellen:

  • freier und gefahrloser Zutritt zum Objekt am vereinbarten Termin,
  • Verfügbarkeit von Halteverbots-/Park­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung,
  • vollständige Entfernung persönlicher Wertgegenstände, die nicht mit­entsorgt werden sollen,
  • rechtzeitige Information über bestehende Sondereigentums-, Miet- oder Verwaltungsregelungen,
  • Hinweis auf gefährliche Stoffe (Asbest, Schimmel, Tierkadaver, biologische Belastungen).

Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten – etwa fehlendem Zutritt am vereinbarten Termin – kann eine pauschale Anfahrts- und Wartepauschale in Höhe von 79 € netto berechnet werden.

§ 5 Wertanrechnung

Der Auftragnehmer prüft auf Wunsch die im Räumgut enthaltenen Gegenstände auf Verwertbarkeit. Eine Wertanrechnung wird im Festpreis transparent ausgewiesen.

Ein Anspruch auf Verwertung bestimmter Gegenstände besteht nicht. Persönliche Erinnerungs- und Wertgegenstände sind vor der Räumung vom Auftraggeber zu entnehmen.

§ 6 Termine und Verzögerungen

Termine werden nach beiderseitiger Möglichkeit vereinbart und sind verbindlich, sobald sie schriftlich bestätigt sind. Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Streik, extremes Wetter), verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.

Eine kostenfreie Stornierung durch den Auftraggeber ist bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Stornierung kann eine Pauschale von 30 % des Festpreises in Rechnung gestellt werden.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Festpreis-Angebot ausgewiesenen Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (sofern Auftragnehmer USt-pflichtig ist).

Die Zahlung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – nach Abschluss der Arbeiten und Abnahme entweder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum, in bar oder per Sofort-Überweisung. Bei Privatkunden behält sich der Auftragnehmer vor, eine Anzahlung von bis zu 30 % vor Beginn der Arbeiten zu vereinbaren.

§ 8 Gefahrübergang und Haftung

Mit Beginn der Räumung trägt der Auftragnehmer die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Ablauf. Die Haftung für Schäden ist – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Der Auftragnehmer ist im Rahmen seiner Betriebs-Haftpflichtversicherung gegen Schäden versichert. Schäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Arbeiten, schriftlich anzuzeigen.

Für Wertgegenstände, persönliche Dokumente oder Inhalte, die in zu räumenden Möbeln, Schubladen oder Behältnissen verbleiben und nicht ausdrücklich angezeigt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu (§ 312g i. V. m. § 355 BGB).

Hinweis: Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde und dem Verbraucher Kenntnis vom Erlöschen seines Widerrufsrechts bei vollständig erbrachter Leistung gegeben wurde.

Den Widerruf richten Sie bitte formlos an die im Impressum genannten Kontaktdaten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand ist Wuppertal.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser AGB: Mai 2026. Diese Geschäftsbedingungen bilden eine erste Mustervorlage für ein Einzelunternehmen im Bereich Entrümpelung. Vor verbindlichem Live-Einsatz empfehlen wir die finale Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsberatung.